Weiterbildung als Maler

Wie in allen anderen Berufen finden auch im Handwerk der Maler laufend technologische und fachliche Weiterentwicklungen und Veränderungen statt: Es entstehen neue Trends, neue Aufgaben kommen auf sie zu, die Anforderungen an die handwerkliche, aber auch an die beratende Tätigkeit steigen kontinuierlich. Das Handwerk wird vielseitiger, aber auch komplexer.

Um für die Zukunft gerüstet zu sein, reicht die Grundbildung allein auf die Dauer kaum aus. Man lernt zwar auch im beruflichen Alltag viel dazu, wird zum guten „Allgemeinpraktiker“. Grössere Schritte zum Ausbau der eigenen Kompetenz sind aber nur durch Weiterbildung möglich, erst recht, wenn man sich im Beruf weiterentwickeln möchte. Deshalb gilt: Nach der Ausbildung ist vor der Weiterbildung.

Das Verbandsdiplom «Baustellenleiter/in SMGV/FREPP» wird durch eine bestandene fachspezifische Prüfung erworben. Mit der Diplomprüfung wird die im Qualifikationsprofil dargestellten, in den Lehrgangbeschreibung aufgeführten und in der Berufspraxis vertieften Kompetenzen vernetzt geprüft. Diese Kompetenzen wurden durch ausgewiesene Fachleute aus der Maler-Branche ermittelt und zu einem Kompetenzprofil zusammengefasst. Der Fokus liegt dabei auf alltäglichen Arbeitssituationen, die eine Baustellenleiterin oder ein Baustellenleiter im Bereich Malerarbeiten nach Bestehen der Diplomprüfung bei der Ausübung des Berufes bewältigen muss.

Genauere Informationen zu den Prüfungen, sowie zu dem Reglement finden Sie bei Prüfungskommission der Höheren Berufsbildung Maler & Gipserberufe. 

 

Die eidgenössische Berufsprüfung Projektleiter/in Farbe dient dazu, abschliessend zu prüfen, ob die Kandidaten/innen über die Kompetenzen verfügen, die zur Ausübung einer anspruchsvollen und verantwortungsvollen Berufstätigkeit erforderlich sind.
Das detaillierte Berufsbild wird im Prüfungsreglement Ziff. 1.2 beschrieben.

Der SMGV führt die Berufsprüfung durch. Die von der Trägerschaft ernannte Prüfungskommission ist für die Zulassungen, die Organisation und die Durchführung der Prüfung verantwortlich. Die Trägerschaft ist für die ganze Schweiz zuständig.

Der eidgenössische Fachausweis wird auf Antrag der Prüfungskommission vom SBFI ausgestellt und von dessen Direktion und der Präsidentin oder dem Präsidenten der Prüfungskommission unterzeichnet. Die Fachausweisinhaberinnen und -inhaber sind berechtigt, folgenden geschützten Titel zu führen: 

  • Projektleiter/in Farbe mit eidgenössischem Fachausweis

Genauere Informationen zu den Prüfungen, sowie zu dem Reglement finden Sie bei Prüfungskommission der Höheren Berufsbildung Maler & Gipserberufe. 

Die eidgenössische Höhere Fachprüfung Malermeister/in dient dazu, abschliessend zu prüfen, ob die Kandidaten/innen über die Kompetenzen verfügen, die zur Ausübung einer anspruchsvollen und verantwortungsvollen Berufstätigkeit erforderlich sind.

Der SMGV führt die Höhere Fachprüfung durch. Die von der Trägerschaft ernannte Prüfungskommission ist für die Zulassungen, die Organisation und die Durchführung der Prüfung verantwortlich. Die Trägerschaft ist für die ganze Schweiz zuständig.

Das eidgenössische Diplom wird auf Antrag der Prüfungskommission vom SBFI ausgestellt und von dessen Direktion und der Präsidentin oder dem Präsidenten der Prüfungskommission unterzeichnet. Die Diplominhaberinnen und -inhaber sind berechtigt, folgenden geschützten Titel zu führen:

  • Malermeister/in mit eidgenössischem Diplom

Genauere Informationen zu den Prüfungen, sowie zu dem Reglement finden Sie bei Prüfungskommission der Höheren Berufsbildung Maler & Gipserberufe.